Blitschutzanlagen wurde in den letzten Jahren, besonders im privat Bereich, selten verbaut. Es fehlten die gesetzlichen Vorschriften dazu bzw. es wurde kein "Wert" darauf gelegt ob nun der "Draht" auf dem Dach ist oder nicht. Anders bei öffentlichen oder kommunalen Bauten wie z.B. bei Schulen oder Kindergärten etc. Hier ist dies gesetzlich verankert, eine Blitzschutzanlage zu installieren.
Die Art bzw. die Auslegungen sind jeweils unterschiedlich und muss immer vor Ort und auch mit dem Kunden und Planer im Einklang mit den herrschenden Vorschriften gebracht werden. Eine Blitzschutzanlage besteht nicht nur aus dem äußeren Blitzschutz "Draht auf dem Dach", sondern schon fast wichtiger, auch der innere Blitzschutzpotentialausgleich darf hier nicht fehlen.
Dieser schützt unter anderem unsere Geräte und elektrischen Einrichtungen vor Überspannungsschäden oder aber auch vor Brandschäden. Blitzschutzanlagen gehört zu unserem Kerngebiet.
Erdungsanlagen müssen in jeden Neubau im Fundament des Gebäudes errichtet werden. Je nach Ausführung der Bodenplatte bzw. des Fundaments muss die Erdungsanlage dementsprechend installiert bzw. an den vorgegebenen Materialien des Bauunternehmers, in Anlehnung der geforderten Vorschriften, verlegt und verbunden werden.
Die Erdung ist prinzipiell das "Fundament" für den Elektriker. Eine der wichtigsten Punkte im Gebäude, da sich die Schutzmaßnahme (Schutz durch Abschaltung z.B. RCD) die der Installateur während der Baumaßnahme bzw. schon davor berechnet hat und dementsprechend die Elektrische Anlage so auslegt, damit alle Komponenten wie Sicherungen, RCD´s, Überspannungsschutz etc. im Fehlerfall einwandfrei funktionieren. Deshalb sollte, gerade heutzutage, ein Fundamenterder ohne Beaufsichtigung eines Elektrikers von keinem Bauunternehmer selbstständig verlegt werden. Dies wird auch in den Vorschriften (DIN-VDE) auch so vorgegeben "…der Fundamenterder gehört zur Elektrischen Anlage und ist vom Elektrofachmann zu installieren und messtechnisch zu dokumentieren…".